Zwischen KI-Kunst und Urheberrecht
Im Dezember 2021 beantragte Ankit Sani die urheberrechtliche Registrierung eines Werks als „Fotografie, zweidimensionale Kunst“. Das Werk ist eine Hommage an Vincent van Goghs Meisterwerk „Sternennacht“ und wurde mithilfe künstlicher Intelligenz geschaffen. Sani kombinierte ein von ihm aufgenommenes Foto eines Sonnenuntergangs mit van Goghs „Sternennacht“ unter Einsatz der KI-Anwendung RAGHAV.
Die US-amerikanische Urheberrechtsbehörde lehnte den Antrag jedoch ab, da es an menschlicher Kreativität mangele. Diese Entscheidung hat eine Debatte über die Einordnung von KI-Kunst im Urheberrecht ausgelöst.
Status quo: KI-Kunst und Urheberrecht
Die Problematik des Urheberrechts bei KI-Kunst verdeutlicht die Kluft zwischen technologischem Fortschritt und rechtlicher Anpassung. Das Urheberrecht schützt traditionell Werke, die auf menschlicher Kreativität beruhen – bei KI-generierten Kunstwerken wird diese Definition jedoch unscharf.
Im vorliegenden Fall betont Sani, dass er den Bereich, in dem KI involviert war, klar definiert hat, um das Foto des Sonnenuntergangs mit van Goghs „Sternennacht“ zu verschmelzen. Das Foto stammt von ihm selbst, und auch die Anweisung an die KI, Farben, Formen und Stil auf bestimmte Weise zu verändern, sei von ihm ausgegangen.
Die US-Urheberrechtsbehörde verweist jedoch auf ihre Kriterien und lehnt die Registrierung wiederholt ab, da es an der erforderlichen menschlichen Urheberschaft fehle. Auf Sanis Argument, dass ein Teil menschlicher Kreativität eingeflossen sei, entgegnet die Behörde, dass diese Kreativität im Endergebnis, das durch das Computerprogramm erzeugt wurde, nicht unterscheidbar oder abtrennbar sei.
Weiter heißt es, dass das neu entstandene Werk nicht von Sani oder anderen Urhebern geschaffen wurde, sondern von der KI-Anwendung RAGHAV generiert wurde. Da die abgeleitete Urheberschaft nicht auf menschlicher Kreativität beruht, sei eine Registrierung ausgeschlossen.
Globale Reformen im Wandel
Die Herausforderungen rund um KI und Urheberrecht sind nicht auf die USA beschränkt, sondern treten auch in anderen Ländern deutlich zutage. Am 20. November 2023 veröffentlichte die japanische Kulturbehörde einen Entwurf zu „Überlegungen zu KI und Urheberrecht“, der sich mit der Sorge um Urheberrechtsverletzungen durch das unautorisierte Training generativer KI an Artikeln und Bilddaten befasst. Im selben Monat erzielten auch der EU-Rat und das Europäische Parlament eine Einigung über das weltweit erste KI-Gesetz, um die Entwicklung und Verbreitung sicherer und vertrauenswürdiger KI zu fördern.
Um eine klare Grenze zwischen menschlicher Kreativität und KI-generierter Urheberschaft zu ziehen, sind weltweit weitere Diskussionen auf Basis verschiedener Fallbeispiele notwendig. Beobachten wir gemeinsam die neuesten Entwicklungen in diesem dynamischen Feld.




